Wiesbaden. Das Land Hessen hat 2002 den Sport als Staatsziel in der Landesverfassung verankert. Dafür hatte der Landessportbund Hessen lange gekämpft. Welche Rechtswirkung Staatszielbestimmungen haben, ist aber bis heute nicht eindeutig geregelt. Das soll sich ändern. Der „Verfassungskonvent zur Änderung der Landesverfassung“ hat jetzt einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Staatszielbestimmung konkretisiert. „Letztlich muss Sport zur kommunalen Pflichtaufgabe werden“, sagte Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes.
So soll es im neuen Artikel 26a der Landesverfassung heißen: „Staatsziele verpflichten den Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Leistungsfähigkeit zur fortlaufenden Beachtung und dazu, ihr Handeln nach ihnen auszurichten.“ Theoretisch müssten dann Staat und Kommunen die zur Sportausübung notwendigen Rahmenbedingungen schaffen und vorhandene Sportstätten erhalten“, interpretiert Müller. Er weist auch auf einen Haken hin: Mit dem neu in den Artikel aufgenommenen Begriff „Leistungsfähigkeit“ gehe auch eine Einschränkung möglicher Ansprüche einher. Trotzdem begrüße er die in der Landesverfassung vorgesehene Staatszieldefinition. (r)
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